Der besondere Film von Jan Schmitt
war mit dem Kinostart am 19.11.2009 seiner Zeit voraus, niemand
hätte ahnen können, dass gut zwei Monate später
eine ganze Welle von Missbrauchsfällen die katholische Kirche
in ihre bislang schwerste Krise stürzt. Doch es greift zu
kurz und ist zu einfach, nur die Kirche und ihr jahrhundertealtes
Schweigekartell an den Pranger zu stellen.
Das Ausmaß der sexuellen Gewalt in Deutschland ist “erschütternd”,
das hat nun auch die Politik erkannt. In nur elf Wochen, schreibt
die Süddeutsche Zeitung am 15.6., wurden der Missbrauchsbeaufttragten
der Bundesregierung mehr als 1.000 Fälle gemeldet. Ein Drittel
der Betroffenen wurde in kirchlichen Institutionen missbraucht.
1.000 Fälle, aktenkundig dokumentiert. Die Dimension wird
dadurch aber nicht deutlich, das Bundeskriminalamt geht von einer
Dunkelziffer von 300.000 Fällen pro Jahr aus.
Ein gesellschaftliches Umdenken und die Ächtung von sexueller
Gewalt fordert die Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann:
“Tätertoleranz darf nicht länger vor Opferschutz
gehen.” Ein Fortschritt? Das wäre zu weit gegriffen.
Die Politik weigert sich beharrlich, den Opferschutz zu verbessern.
Kinder sind in Deutschland noch immer Opfer zweiter Klasse: identische
sexuelle Handlungen begangen an einer Frau sind ein Verbrechen,
an Kindern lediglich ein Vergehen. Darauf weist die Deutsche Kinderhilfe
e.V. hin und fordert den Gesetzgeber auf, sich Reformen nicht
weiter zu verschließen, auch nicht in Hinblick auf die Verjährungsfrist
im Zivilrecht. Fälle von sogenanntem einfachen sexuellen
Missbrauch verjähren schon nach 10 Jahren und nur die schweren
Fälle nach 30 Jahren. Diese Differenzierung nach einfachem
und schwerem sexuellen Missbrauch muss sowohl bei strafrechtlichen
wie zivilrechtlichen Verjährungsfristen überwunden werden.
Denn die Opfer leiden lebenslang gleichermaßen unter den
Taten, so Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe.
Die Schweiz geht mit gutem Beispiel voran, 2008 sind per Volksabstimmung
die Verjährungsfristen bei Sexualdelikten generell abgeschafft
worden. Ein Fortschritt! Deutschland ist davon weit entfernt,
auch in der Wahrnehmung. Doch hin und wieder gibt es Hoffnung,
wird regional etwas wahrgenommen, was Realität ist und lieber
ausgeblendet wird. "Zu viele der misshandelten Opfer begehen
Suizid, weil sie diese Realität, die ihr ganzes Leben bestimmte
und ihre Seele zerstörte, nicht mehr ertragen. Sexualisierte
Gewalt ist nicht nur ein abstrakter Begriff, sondern heißt
übersetzt: Gewalt, Demütigung, schwerste Verletzungen
und Seelenmord." Das schreibt der Bürgermeister von
Heidelberg, Wolfgang Erichson, am 9.6. im Grußwort zur Vorführung
des Films "Wenn einer von uns stirbt, geh ich nach Paris"
im Gloria-Kino, der damit zeigt: In der Provinz wird mehr begriffen
als in Berlin.
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"Nazi-Verbrechen
verjähren nicht, das ist gut so. Und genau so muss
es sein, das sexuelle Gewalt nicht verjährt. Aber in
Deutschland ist sexuelle Gewalt ge-gen Kinder kein Verbrechen,
es ist nur ein Vergehen. Raub und Drogenhandel sind Verbrechen,
nicht aber sexuelle Gewalt gegen Kinder. Der Gesetzgeber
ist aufgefordert, endlich Reformen zu schaffen."
Jurist Georg Ehrmann, Deutsche Kinderhilfe
e.V.
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