perspektive
 

Der besondere Film von Jan Schmitt war mit dem Kinostart am 19.11.2009 seiner Zeit voraus, niemand hätte ahnen können, dass gut zwei Monate später eine ganze Welle von Missbrauchsfällen die katholische Kirche in ihre bislang schwerste Krise stürzt. Doch es greift zu kurz und ist zu einfach, nur die Kirche und ihr jahrhundertealtes Schweigekartell an den Pranger zu stellen.

Das Ausmaß der sexuellen Gewalt in Deutschland ist “erschütternd”, das hat nun auch die Politik erkannt. In nur elf Wochen, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 15.6., wurden der Missbrauchsbeaufttragten der Bundesregierung mehr als 1.000 Fälle gemeldet. Ein Drittel der Betroffenen wurde in kirchlichen Institutionen missbraucht. 1.000 Fälle, aktenkundig dokumentiert. Die Dimension wird dadurch aber nicht deutlich, das Bundeskriminalamt geht von einer Dunkelziffer von 300.000 Fällen pro Jahr aus.

Ein gesellschaftliches Umdenken und die Ächtung von sexueller Gewalt fordert die Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann: “Tätertoleranz darf nicht länger vor Opferschutz gehen.” Ein Fortschritt? Das wäre zu weit gegriffen. Die Politik weigert sich beharrlich, den Opferschutz zu verbessern. Kinder sind in Deutschland noch immer Opfer zweiter Klasse: identische sexuelle Handlungen begangen an einer Frau sind ein Verbrechen, an Kindern lediglich ein Vergehen. Darauf weist die Deutsche Kinderhilfe e.V. hin und fordert den Gesetzgeber auf, sich Reformen nicht weiter zu verschließen, auch nicht in Hinblick auf die Verjährungsfrist im Zivilrecht. Fälle von sogenanntem einfachen sexuellen Missbrauch verjähren schon nach 10 Jahren und nur die schweren Fälle nach 30 Jahren. Diese Differenzierung nach einfachem und schwerem sexuellen Missbrauch muss sowohl bei strafrechtlichen wie zivilrechtlichen Verjährungsfristen überwunden werden. Denn die Opfer leiden lebenslang gleichermaßen unter den Taten, so Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe.

Die Schweiz geht mit gutem Beispiel voran, 2008 sind per Volksabstimmung die Verjährungsfristen bei Sexualdelikten generell abgeschafft worden. Ein Fortschritt! Deutschland ist davon weit entfernt, auch in der Wahrnehmung. Doch hin und wieder gibt es Hoffnung, wird regional etwas wahrgenommen, was Realität ist und lieber ausgeblendet wird. "Zu viele der misshandelten Opfer begehen Suizid, weil sie diese Realität, die ihr ganzes Leben bestimmte und ihre Seele zerstörte, nicht mehr ertragen. Sexualisierte Gewalt ist nicht nur ein abstrakter Begriff, sondern heißt übersetzt: Gewalt, Demütigung, schwerste Verletzungen und Seelenmord." Das schreibt der Bürgermeister von Heidelberg, Wolfgang Erichson, am 9.6. im Grußwort zur Vorführung des Films "Wenn einer von uns stirbt, geh ich nach Paris" im Gloria-Kino, der damit zeigt: In der Provinz wird mehr begriffen als in Berlin.

 


"Nazi-Verbrechen verjähren nicht, das ist gut so. Und genau so muss es sein, das sexuelle Gewalt nicht verjährt. Aber in Deutschland ist sexuelle Gewalt ge-gen Kinder kein Verbrechen, es ist nur ein Vergehen. Raub und Drogenhandel sind Verbrechen, nicht aber sexuelle Gewalt gegen Kinder. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, endlich Reformen zu schaffen."
Jurist Georg Ehrmann, Deutsche Kinderhilfe e.V.